Umgang mit Krankheiten
Ein krankes Kind gehört in die Obhut vertrauter Familienmitglieder oder anderer vertrauter Personen. Akut kranke Kinder und Kinder, denen es sichtlich nicht gut geht, können nicht in der Kita betreut werden. Bei Fragen (z. B. zu meldepflichtigen Krankheiten) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
"Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, ihr Kind sofort vom Besuch der Einrichtung zurückzuhalten, wenn bei ihm eine übertragbare Krankheit auftritt oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt. Erkrankt das Kind an einer übertragbaren Krankheit oder wird es dessen verdächtigt, haben die Personensorgeberechtigten die Leitung der Einrichtung unbeschadet sonstiger Meldepflichten unverzüglich zu benachrichtigen (siehe Belehrungen zum Infektionsschutz)." (Aufnahmevertrag Seite 3 / Punkt 5.2)
Für Kindergarten Regenbogen (Ü3), Hintere Str. 85: Im Krankheitsfall benachrichtigen Sie uns bitte per Mail über abmeldung@regenbogen-dettingen.de
Impfpflicht gegen Masern
Ab 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Kinder müssen bei Eintritt in die Einrichtung altersabhängig eine oder beide Masernimpfungen vorweisen. Mit Vollendung des ersten Lebensjahrs Nachweis über 1. Impfung. Mit Vollendung des zweiten Lebensjahrs Nachweis über 1. und 2. Impfung. Sollten all diese Vorlagen und Nachweise bis zum Eintritt in die Kindertagesstätte nicht erbracht sein, kann das Kind die Einrichtung nicht besuchen.